B2B-Leistungsbedingungen für CHECKSUP.
CHECKSUP ist eine Marke und ein Geschäftsbereich der Erzwear UG (haftungsbeschränkt), Alte Dorfstraße 23, 09573 Leubsdorf. Diese Bedingungen gelten für Verträge über CHECKSUP-Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sofern nicht abweichend vereinbart.
CHECKSUP erbringt standardisierte Vor-Ort-, Erfassungs-, Dokumentations-, Kontroll- und Übergabeleistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Art und Umfang ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls kundenspezifischem Aufnahmeprofil.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Personen erbracht, schuldet CHECKSUP keine Gutachten, Rechtsberatung, technische Fachbewertung, Schadenregulierung, Maklerleistung oder wirtschaftliche Entscheidung. CHECKSUP dokumentiert die nach Auftrag feststellbaren Tatsachen.
Der Auftraggeber stellt vollständige und richtige Einsatzdaten, Anschriften, Zugangsinformationen, Ansprechpartner, erforderliche Unterlagen und eindeutige Aufgabenbeschreibungen rechtzeitig bereit. Er ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Anweisungen und die erforderlichen Berechtigungen verantwortlich.
Termine sind erst verbindlich, wenn CHECKSUP sie ausdrücklich bestätigt. Bei nicht zugänglichen Einsatzorten, fehlenden Ansprechpartnern, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt oder unklaren Voraussetzungen kann der Einsatz abgebrochen, verschoben oder nach Rücksprache angepasst werden.
Der Umfang von Fotos, Daten und Protokollen richtet sich nach dem vereinbarten Aufnahmeprofil. Sichtbare oder technisch erfassbare Tatsachen werden nach bestem Wissen dokumentiert. Verdeckte, nicht zugängliche oder ohne Fachprüfung nicht erkennbare Umstände sind nicht geschuldet.
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Zusatzaufwand, Wartezeiten, weitere Anfahrten, zusätzliche Aufnahmepunkte oder Wiederholungsversuche werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder durch nachträgliche Beauftragung veranlasst wurde.
Für Zustellleistungen gelten ergänzende produktspezifische Bedingungen. CHECKSUP übernimmt keine Prüfung von Inhalt, Wirksamkeit, Frist, Vertretungsbefugnis oder rechtlicher Zugangswirkung. Die Leistung wird nur angeboten, wenn die erforderlichen regulatorischen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Vertragliche Haftungsbegrenzungen, insbesondere für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, Datenverluste, Dokumentenrisiken und besondere Vermögensschäden, werden vor produktivem Einsatz entsprechend dem finalen Versicherungs- und Rechtsmodell gesondert geregelt.
CHECKSUP und eingesetzte Personen behandeln vertrauliche Informationen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den vereinbarten Schutzmaßnahmen. Kundenspezifische Anforderungen an Aufbewahrung, Löschung und Zugriff werden, soweit vereinbart, berücksichtigt.
CHECKSUP kann zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, Regionalpartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, soweit dies rechtlich zulässig und mit dem vereinbarten Leistungsmodell vereinbar ist. Besondere regulatorische Anforderungen bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstandvereinbarungen werden, soweit zulässig, im finalen Vertragswerk geregelt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der vereinbarten Form. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Stand: August 2026